Antwort
Sie sind verpflichtet, die Ware bei Anlieferung umgehend auf offensichtliche Mängel, insbesondere auch auf Vollständigkeit und Transportschäden zu überprüfen und dies auf dem Ablieferbeleg der Spedition zu vermerken bzw. den Fahrer gegenzeichnen zu lassen.
Nach der Quittierung der Ware sind Sie als Kunde für den Zustand verantwortlich.
Weitere Reklamationen können dann nicht mehr angenommen werden.