Antwort
Im internationalen Transportrecht sind Li-Ion Akkus als Gefahrgut eingestuft, mit einer entsprechenden Vorgabe für Verpackung und Versand. Daher dürfen nur geprüfte Li-Ion Akkus in der Originalverpackung nach Prüfung der Rücksendungs-Checkliste durch den Scheppach Kundenservice zurückgeschickt werden.